Corona: Neue Verordnung seit 21. Oktober
Fürstenwalde/Spree, den 22.10.2020
Aufgrund des im Landkreises derzeit überschrittenen Grenzwertes der 7-Tagesinzidenz (täglich aktualisierte Werte auf der Homepage des Landkreises) gelten auch für Fürstenwalde derzeit verschärfte Regelungen bzgl. privater Feiern usw..
Es besteht eine Anzeigepflicht von privaten Feierlichkeiten beim Gesundheitsamt an
. Sie sind drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn unter Nennung des Ortes und der geplanten Teilnehmeranzahl dann anzuzeigen, wenn mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushalts zeitgleich anwesend sind.
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