Facebook

Instagram-Account der Stadt Fürstenwalde/Spree

Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Lärm mindern: Einladung zur Vorstellung der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung

Fürstenwalde/Spree, den 07.08.2018

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind recht herzlich eingeladen zur Vorstellung des Entwurfs der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung am

 

Dienstag, dem 28. August um 18:30 Uhr
in den Festsaal des Alten Rathauses, Am Markt 1.

 

In der vorgeschriebenen 3. Stufe der Lärmaktionsplanung besteht die Verpflichtung zur Erstellung von Lärmkarten für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (rund 8.000 Kfz/24 h). Das betrifft in Fürstenwalde die großen Hautverkehrsstraßen wie z. B. die August-Bebel-Straße, die Eisenbahnstraße und die Dr.-Wilhelm-Külz-Straße. Außerdem werden auch einige wichtige „Nebenstraße“ begutachtet wie z. B. die Hegelstraße, die Langewahler Straße oder die Lindenstraße. Zudem ist alle 5 Jahre eine Überprüfung bzw. Überarbeitung der Lärmkarten erforderlich. Die Verkehrsexperten stellen außerdem einige Maßnahmen vor, die bereits zu einer Lärmminderung beigetragen haben. Dazu zählen Temporeduzierungen, die Verringerung des Straßenquerschnitts durch bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen oder die gezielte Wegweisung für die Schwerlastverkehr, um Wohngebiete zu entlasten.

 

Grundlage der Lärmaktionsplanung bildet die EU-Umgebungslärm-richtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), die im Jahr 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die entsprechenden Vorschriften hierzu wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Städte und Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan bei Betroffenheit aufzustellen. Diese Betroffenheit ist definiert über die Verkehrsmenge und die resultierenden Lärmwerte.

 

Deshalb hat die Stadt Fürstenwalde in den Jahren 2008 die 1. Stufe und im Jahr 2014 die 2. Stufe des Lärmaktionsplans aufgestellt.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Entwicklung von Maßnahmen und Konzepten, die mit vertretbarem Aufwand zu einer Verbesserung der Lärmsituation führen.

 

 

Bild zur Meldung: Foto: fotolia, Datei: #40329704 | Urheber: RioPatuca Images