Bislang 199 Inhaber einer Zweitwohnung in Fürstenwalde festgestellt

Fürstenwalde/Spree, den 22.08.2017

Seit dem 1.1.2016 gilt die Satzung über die Zweitwohnungssteuer in der Stadt Fürstenwalde. Bislang wurden rund 1.500 Personen angeschrieben und es wurde gebeten, Angaben zur Art und zur Nutzung der Wohngelegenheit zu machen. 199 Steuerbescheide wurden entsprechend der Satzung festgestellt. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer betragen im Jahr 2017 bislang rund 28.000 €.

 

Erfasst sind jedoch noch immer nicht alle Objekte, die als zweite Wohnung dienen. Das führt zu einer Steuerungerechtigkeit, dem die Stadt Fürstenwalde/Spree entgegenwirkt. Deshalb führt die Stadt im gesamten Stadtgebiet immer wieder Bestandsaufnahmen durch. Dabei wird geprüft, ob eventuell weitere unangemeldete Zweitwohnungen vorhanden sind. Die Mitarbeiter weisen sich auf Nachfrage gern aus.

Wenn Objekte bei den Bestandsaufnahmen vor Ort fraglich erscheinen, werden Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich angeschrieben. Dabei wird vorrangig erfragt, um was für ein Objekt es sich handelt. Es wird nicht gleich bei jedem Objekt von einer Besteuerung ausgegangen, auch wenn eine Zweitwohnungssteuererklärung sofort mitgesandt wird. Dies dient der Erfragung, um das Objekt richtig und korrekt beurteilen zu können. Das ist auch dann der Fall, wenn es verpachtet oder vermietet sein sollte. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, um eine richtige und gerechte Beurteilung des Objektes vornehmen zu können. Daraus ergibt sich, ob eine Besteuerung erforderlich ist oder nicht.

Die Bestandsaufnahmen der Objekte vor Ort sind jedoch als zusätzlicher Weg der Erfassung aller Objekte an zu sehen. Als Nutzer eines als zweiten Wohnraum dienenden Objektes sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, ihr Objekt zur Zweitwohnungssteuer anzumelden oder zumindest überprüfen zu lassen. Das Unterlassen der Steueranmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000,00 € geahndet werden kann. Um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte man sich zwecks Prüfung mit der Fachgruppe Steuern in Verbindung setzen.

 

Kontakt:
Stadt Fürstenwalde/Spree
Fachgruppe Steuern
Am Markt 4
Zimmer 245/246
Telefon 03361/557-126/-127
steuern@fuerstenwalde-spree.de

 

 

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