Wohngeldempfänger können sich ab 1. Januar 2016 über mehr Geld freuen

Fürstenwalde/Spree, den 12.01.2016

Zum 1. Januar 2016 tritt das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts in Kraft. Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 angepasst und damit insgesamt steigen. Zum einen werden die sogenannten Tabellenwerte damit um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Zum anderen werden die regional gestaffelten Miethöchstbeträge für die jeweils geltende Mietenstufe ebenfalls erhöht.

 

Was bedeutet die Neuregelung für die Wohngeldempfänger?

 

Durch eine Übergangsregelung erhalten fast alle derzeitigen Wohngeldempfängerhaushalte, denen das Wohngeld für das Jahr 2015 bis in das Jahr 2016 bewilligt wurde, bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes ohne Antrag ein höheres Wohngeld. Bereits gestellte Wohngeldanträge, über die die Wohngeldbehörde zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht entschieden hat, müssen ebenfalls nicht neu gestellt werden, um ab dem 1. Januar 2016 ein höheres Wohngeld zu erhalten.

 

Vom Gesetz können auch Haushalte profitieren, die in der Vergangenheit eine Ablehnung erhalten haben, weil das zu berücksichtigende Einkommen nur relativ knapp über den bisher geltenden Einkommenshöchstbeträgen lag. Diese Haushalte müssen jedoch einen erneuten Wohngeldantrag zum 1. Januar 2016 stellen. Das gilt auch für Haushalte, die erstmalig Wohngeld beanspruchen möchten.

 

Weitere und ausführliche Informationen erhält man in der Wohngeldbehörde der Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4 in Fürstenwalde/Spree.

Die Sprechzeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr.

Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen unter 03361/557-149, -151, -158 und -162 erreichbar.

 

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