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Amt 32 Ordnungsamt

Veranstaltung, Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen


Kurzinformationen

Sondernutzungsgenehmigungen

Erteilung von Genehmigungen zur Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten von Landesstraßen bzw. auf kommunalen öffentlichen Anlagen.

 

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Zu solchen Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen zählen insbesondere:

  • die Lagerung von Materialien

  • das Aufstellen von Gerüsten, Baumaschinen, Bauzäunen, Containern

  • der Betrieb von stationären Informations- oder Imbissständen

  • jegliche Werbung mittels Banner oder Plakaten (Nutzungsdauer 14 Tage)

  • Außengastronomie

  • Aufstellen von Verkaufsauslagen

 

Die jeweiligen Anträge sollten vierzehn Tage vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da vor Erteilung der Erlaubnis mitunter mehrere Ämter beteiligt werden müssen.

 


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Kosten entstehen gemäß der Sondernutzungsgebührensatzung.


Ansprechpartner

Herr Prasser
Zimmer 150
Telefon 03361 557-518
Telefax 03361 557-3518

Herr Bunsch
Zimmer 151
Am Markt 4
Telefon 03361 557-576


Formulare

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