Amt 31 Standesamt

Ehefähigkeitszeugnis


Kurzinformationen

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein Dokument des deutschen Standesbeamten, worin bescheinigt wird, dass nach deutschem Recht der Eheschließung der im Zeugnis genannten Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Beantragt und ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis am Wohnsitz des/r deutschen Verlobten.

 

Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfahren Sie bei uns.


Ansprechpartner

Frau Anke Thiede
Zimmer 113
Am Markt 4
Telefon 03361 557-238
Telefax 03361 557-3238

Frau Jacqueline Goldboom
Zimmer 113
Am Markt 4
Telefon 03361 557-235
Telefax 03361 557-3235

Frau Mandy Siebke-Morgenstern
Zimmer 103
Am Markt 4
Telefon 03361 557-529