Ehefähigkeitszeugnis
Kurzinformationen
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein Dokument des deutschen Standesbeamten, worin bescheinigt wird, dass nach deutschem Recht der Eheschließung der im Zeugnis genannten Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Beantragt und ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis am Wohnsitz des/r deutschen Verlobten.
Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfahren Sie bei uns.
Ansprechpartner
Amt 31 Standesamt
Anke Thiede
Standesamt im Alten Rathaus
Am Markt 1 03361 557-238
03361 557-3238
Jacqueline Goldboom
Standesamt, 2. Etage Altes Rathaus
Am Markt 1 03361 557-235
03361 557-3235