Amt 22 Bau

Erschließungsbeiträge


Kurzinformationen

Für die Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge nach § 127-135 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Erschließungssatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree erhoben.

Neben der Berechnung und Erhebung der Beiträge umfasst der Aufgabenbereich auch die Bearbeitung der diesbezüglichen Widersprüche, Ablöseverträge sowie Anliegerbescheinigungen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Thomas Bölke
Zimmer 236
Am Markt 4
Telefon 03361 557-223
Telefax 03361 557-3223