Erschließungsbeiträge
Kurzinformationen
Für die Herstellung von Straßen werden Erschließungsbeiträge nach § 127-135 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Erschließungssatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree erhoben.
Neben der Berechnung und Erhebung der Beiträge umfasst der Aufgabenbereich auch die Bearbeitung der diesbezüglichen Widersprüche, Ablöseverträge sowie Anliegerbescheinigungen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Amt 22 Bau
Herr Thomas Bölke
Zimmer 236
Am Markt 4 03361 557-223
03361 557-3223