Amt 34 Kommunalservice

Baumfällgenehmigung


Kurzinformationen

Seit dem 01.01.2010 ist die Stadt Fürstenwalde für die Genehmigung von Baumfällungen im Stadtgebiet Fürstenwalde verantwortlich. Als Stadtgebiet wird der gesamte besiedelte Bereich der Stadt Fürstenwalde sowie alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschließlich der Ortsteile Trebus und Molkenberg sowie Wochenendgrundstücke definiert.

 

Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden, geschützt. Von diesem Schutzstatus gemäß der Baumschutzsatzung gibt es u.a. Ausnahmen für Bäume auf Wohngrundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten.

 

Hier dürfen:

ohne Genehmigung gefällt werden.

 

Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen zum Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gefällt, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.


Ausnahmen von diesem Verbot können auf Antrag bei der Stadt Fürstenwalde gewährt werden.

 

Die Stadt Fürstenwalde kann dem Antragsteller mit der Fällgenehmigung Ersatzbaumpflanzungen auferlegen. Die Bemessung der Auflage richtet sich nach der Anlage zur Baumschutzsatzung der Stadt Fürstenwalde. Ersatzbaumpflanzungen sind ohne Ausnahme auf Dauer geschützt.

 

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Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Erteilung der Baumfällgenehmigung ist gebührenpflichtig.


Ansprechpartner

N.N.
Zimmer 234
Am Markt 4
Telefon 03361 557-262


Formulare

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