Straßenverkehrsangelegenheiten
Beschreibung
- Gemäß Brandenburgischem Straßengesetz werden Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit dem Widmungsakt wird der öffentliche Charakter einer Straße dokumentiert. Außerdem wird benannt, für welche Verkehrsarten, z.B. LKW, PKW, Bus, Radfahrer, Fußgänger, sie zugelassen und wer für ihre Reparatur zuständig ist.
- Mit Einziehungen bzw. Teileinziehungen kann die Zulassung von Verkehrsarten vollständig entzogen oder eingeschränkt werden.
- Beantragung und Unterhaltung von Verkehrszeichenen
- Genehmigung von Zufahrten und deren Befestigung, Zugängen und Begrenzungspfählen
Ansprechpartner
Amt 22 Bau
Herr Andy Lüdke
Zimmer 236
Am Markt 4 03361 557-256