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Amt 31 Standesamt

Sterbefall, beurkunden


Kurzinformationen

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag  angezeigt werden. Wenn Sie es wünschen, kann das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen alle notwendigen Formalitäten weiter erledigen.

Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigen Sie in jedem Fall Totenscheine, Personalausweis/ Reisepass des Verstorbenen. Abhängig vom Personenstand des Verstorbenen sind folgende Unterlagen mit vorzulegen:

Familienstand ledig, die Geburtsurkunde

Familienstand verheiratet, die Eheurkunde und die Geburtsurkunde

Die Ehe der(s) Verstorbenen besteht nicht mehr, Nachweis der Auflösung der Ehe (geschieden, rechtskräftiges Scheidungsurteil; verwitwet, Sterbeurkunde des Ehegatten, Beschluss über die Todeserklärung)

Die von Ihnen beantragten Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig. Sterbeurkunden in Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung und für Rentenzwecke erhalten Sie gebührenfrei.

Sollten Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell im Standesamt.

 

Sie können Ihre Urkunden auch online anfordern.


Ansprechpartner

Frau Anke Thiede
Zimmer 113
Am Markt 4
Telefon 03361 557-238
Telefax 03361 557-3238

Frau Jacqueline Goldboom
Zimmer 113
Am Markt 4
Telefon 03361 557-235
Telefax 03361 557-3235

Frau Mandy Siebke-Morgenstern
Zimmer 103
Am Markt 4
Telefon 03361 557-529