Sterbefall, beurkunden
Kurzinformationen
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Wenn Sie es wünschen, kann das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen alle notwendigen Formalitäten weiter erledigen.
Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigen Sie in jedem Fall, Totenscheine, Personalausweis/ Reisepass des Verstorbenen. Abhängig vom Personenstand des Verstorbenen sind folgende Unterlagen mit vorzulegen:
Familienstand ledig, die Geburtsurkunde
Familienstand verheiratet, die Eheurkunde und die Geburtsurkunde
Die Ehe der(s) Verstorbenden besteht nicht mehr, Nachweis der Auflösung der Ehe (geschieden, rechtskräftiges Scheidungsurteil; verwitwet, Sterbeurkunde des Ehegatten, Beschluss über die Todeserklärung)
Die von Ihnen beantragten Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig. Sterbeurkunden in Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung und für Rentenzwecke erhalten Sie gebührenfrei.
Sollten Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell im Standesamt.
Sie können Ihre Urkunden auch online anfordern.
Ansprechpartner
Amt 31 Standesamt
Frau Anke Thiede
Standesamt, 2. Etage Altes Rathaus
Am Markt 1 03361 557-238
03361 557-3238
Frau Jacqueline Goldboom
Standesamt, 2. Etage Altes Rathaus
Am Markt 1 03361 557-235
03361 557-3235
Frau Mandy Siebke-Morgenstern
Standesamt, 2. Etage Altes Rathaus
Am Markt 1 03361 557-234