Geburt, beurkunden
Kurzinformationen
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Die zur Beurkundung der Geburt des Kindes notwendigen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand.
Mutter ledig:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/ Reisepass
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
- wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
Mutter verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde
- Personalausweis/ Reisepass
- Bescheinigung der Hebamme des Arztes
Mutter geschieden:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Personalausweis/ Reisepass
- wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter verwitwet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde
- Sterbeurkunde
- Personalausweis/Reisepass
- wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Weitere Informationen, wie zum Beispiel zur Bestimmung der Namensführung des Kindes, erhalten Sie im Standesamt.
Sie können Ihre Urkunden auch online anfordern.
Ansprechpartner
Amt 31 Standesamt
Frau Anke Thiede
Standesamt, 2. Etage Altes Rathaus
Am Markt 1 03361 557-238
03361 557-3238
Frau Jacqueline Goldboom
Standesamt, 2. Etage Altes Rathaus
Am Markt 1 03361 557-235
03361 557-3235
Frau Mandy Siebke-Morgenstern
Standesamt, 2. Etage Altes Rathaus
Am Markt 1 03361 557-234