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Amt 31 Standesamt

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Die zur Beurkundung der Geburt des Kindes notwendigen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand.

Mutter ledig:

  • Geburtsurkunde

  • Personalausweis/ Reisepass

  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

  • wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung

Mutter verheiratet:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde

  • Personalausweis/ Reisepass

  • Bescheinigung der Hebamme des Arztes

Mutter geschieden:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

  • Personalausweis/ Reisepass

  • wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung

  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

Mutter verwitwet:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde

  • Sterbeurkunde

  • Personalausweis/Reisepass

  • wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung

  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

Weitere Informationen, wie zum Beispiel zur Bestimmung der Namensführung des Kindes, erhalten Sie im Standesamt.

 

Sie können Ihre Urkunden auch online anfordern.


Ansprechpartner

Frau Anke Thiede
Zimmer 113
Am Markt 4
Telefon 03361 557-238
Telefax 03361 557-3238

Frau Jacqueline Goldboom
Zimmer 113
Am Markt 4
Telefon 03361 557-235
Telefax 03361 557-3235