Amt 45 Wohnungswesen

Berechnung und Gewährung von Wohngeld

 

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt. Auch Bewohner von Heimen können einen Wohngeldantrag stellen. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger bestimmter Sozialleistungen (sog. Transferleistungen, wie z. B. Bürgergeld, Sozialgeld oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung). Bei alleinstehenden Auszubildenden, Studenten/Studentinnen und Wehrpflichtigen findet das Wohngeldgesetz in der Regel keine Anwendung, wenn diesen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. Lebensunterhalt (§§ 59, 101 Abs.3 oder § 104 SGB III, BAföG, § 7a USG) dem Grunde nach zustehen.
 
Sind die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen gegeben, hat jeder Antragsberechtigte einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Höhe des Wohngeldes hängt im Wesentlichen von 3 Faktoren ab:

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Wohnberechtigungsbescheinigung

 

Vermieter, die zu vermietende Wohnungen über ein öffentliches Darlehen (Förderung) errichtet haben, sind verpflichtet, diese Wohnungen zu einem bestimmten Preis je Quadratmeter Wohnfläche und nur an einen bestimmten Personenkreis zu vermieten. Dieser Personenkreis muss bei einer Bewerbung um eine geförderte Wohnung (Belegungsbindung) dem Vermieter einen so genannten Wohnberechtigungsschein (WBS) gemäß § 14 Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) vorweisen.
 
Der WBS wird auf Antrag dem Wohnungssuchenden von der zuständigen Stelle erteilt. Das ist in der Regel die Gemeinde, in der derjenige seinen Wohnsitz hat oder die, in der die belegungsgebundene Wohnung bezogen werden soll.
Voraussetzungen für die Erteilung eines WBS sind... weiterlesen

 

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Angebotene Dienstleistungen

 

Angebotene Formulare

 

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Frau Kühnert

Leiterin Amt 45 - Wohnungswesen
Zimmer 183
Telefon 03361 557-158

Frau Hartmann

Sachbearbeiterin Wohngeld
Zimmer 179
Telefon 03361 557-159

Frau Kämpfe

Sachbearbeiterin Wohngeld
Zimmer 174
Telefon 03361 557-149

Frau Koch

Sachbearbeiterin Wohngeld
Zimmer 177
Telefon 03361 557-139

Frau Pujaneck

Sachbearbeiterin Amt 45 - Wohnungswesen
Zimmer 170
Telefon 03361 557-148

Frau Redlich

Sachbearbeiterin Wohngeld
Zimmer 176
Telefon 03361 557-162

Frau Sprenger

Sachbearbeiterin Amt 45 - Wohnungswesen
Zimmer 181
Telefon 03361 557-221