Mit der Aufnahme der Stadt Fürstenwalde/Spree in das Programm zur "Nachhaltigen Stadtentwicklung" stehen zusätzliche Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Zur Umsetzung des Förderprogramms hat die Stadt Fürstenwalde eine eigene Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen beschlossen. Damit können "Maßnahmen der kleinräumigen Wirtschaftsförderung zur Stärkung und Stabilisierung der Städte, Quartiere und Innenstädte als Wirtschafts-, Handels- und Infrastrukturstandort" unterstützt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und sonstigen Dienstleistungen mit einer Betriebsstätte in der Stadt Fürstenwalde können einen Antrag auf Zuwendungen stellen. Die Grundförderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzung für die Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ist eine positive Stellungnahme der Stadt Fürstenwalde. Deshalb sind die Anträge zunächst bei der Stadt einzureichen. Dort erhalten Sie auch die vollständigen Antragsunterlagen. Die Antragsteller werden im Vorfeld und bei der Beantragung auch durch das Innenstadtmanagement vor Ort beraten (siehe auch unter Ansprechpartner/innen).
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
Kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen
Investive und nichtinvestive Vorhaben, wie
Grundförderung max. 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss.
Erhöhung dieses Grundfördersatzes durch Festbeträge für die Schaffung neuer Arbeits- oder Ausbildungsplätze
Weitere Informationen, die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinien (Stand 16.6.2009) stehen Ihnen hier oder bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zum Download zur Verfügung:
Kurzinformationen zur Förderung
Kurzinformation der ILB zur Richtlinie nachhaltige Stadtentwicklung
Informationsflyer zur Richtlinie der Stadt Fürstenwalde/Spree zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
KMU- Informationsblatt (Allgemeine Erläuterungen zur Definition der KMU)
Information zur allgemeinen "De-minimis"-Regel
Information zu Kleinbeihilfen
Merkblatt: Vergabebestimmungen 2009
Anlage A zum Antrag (Vorhabensbeschreibung)
Anlage B zum Antrag (Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter, Immobilien, Grundstücke)
Anlage C zum Antrag (Erklärung der Hausbank)
Anlage D zum Antrag (Investitionsgüterliste)
Anlage zum Antrag (Datenblatt Indikatoren)
Erklärung zu "De-minimis"-Beihilfen
Förderrichtlinien
Richtlinie der Stadt Fürstenwalde/Spree zur Förderung von Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vom 11. Juni 2009
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 13. Juni 2008
Hinweise zum Ausfüllen von Formularen
Hinweise zum Ausfüllen von Formularen