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Richtlinie der Stadt Fürstenwalde/Spree zur Förderung von Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Mit der Aufnahme der Stadt Fürstenwalde/Spree in das Programm zur "Nachhaltigen Stadtentwicklung" stehen zusätzliche Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Zur Umsetzung des Förderprogramms hat die Stadt Fürstenwalde eine eigene Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen beschlossen. Damit können "Maßnahmen der kleinräumigen Wirtschaftsförderung zur Stärkung und Stabilisierung der Städte, Quartiere und Innenstädte als Wirtschafts-, Handels- und Infrastrukturstandort" unterstützt werden.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und sonstigen Dienstleistungen mit einer Betriebsstätte in der Stadt Fürstenwalde können einen Antrag auf Zuwendungen stellen. Die Grundförderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzung für die Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ist eine positive Stellungnahme der Stadt Fürstenwalde. Deshalb sind die Anträge zunächst bei der Stadt einzureichen. Dort erhalten Sie auch die vollständigen Antragsunterlagen. Die Antragsteller werden im Vorfeld und bei der Beantragung auch durch das Innenstadtmanagement vor Ort beraten (siehe auch unter Ansprechpartner/innen).


Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen

  • Einzelhandel (mit Ausnahme von Filialisten)
  • Gastronomie
  • Handwerksbetriebe
  • Sonstige Dienstleistungsunternehmen
mit einer Betriebsstätte in der Stadt Fürstenwalde/Spree.

Ausgeschlossen von der Förderung sind u.a.:
 
  • Unternehmen der Landwirtschaft und Energie- und Wasserversorgung
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
  • Immobilienmakler und –unternehmen
  • Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen)
  • Unternehmen der Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Was wird gefördert?

Investive und nichtinvestive Vorhaben, wie

  • Investitionen in Betriebsstätten
  • Investitionen in Betriebsausstattung
  • Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen
  • betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien
  • Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge
  • Maßnahmen zur Integration Behinderter
  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wie wird gefördert?

Grundförderung max. 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss.

Erhöhung dieses Grundfördersatzes durch Festbeträge für die Schaffung neuer Arbeits- oder Ausbildungsplätze

  • je neu geschaffenen Arbeitsplatz um 5.000 €
  • je neu geschaffenen Frauenarbeitsplatz um 6.000 €
  • je neu geschaffenen Ausbildungsplatz um 8.000 €
bis zu einem Höchstfördersatz (Grundförderung und Festbeträge) von:
  • 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €
  • 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen zwischen 50 und weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme zwischen 10 und 43 Mio. €.
Mindestförderung: 1.000 €
Höchstförderung: 175.000 €

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

25% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel einzubringen, der Rest kann fremdfinanziert werden.

Ansprechpartner
Frau Andrea Schickert
Wirtschaftsförderung und Tourismus
Am Markt 4-6
15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: (03361) 557 219
Telefax: (03361) 557 419
zur eMail

Innenstadtmanagement der Stadt Fürstenwalde/Spree
PIW Progress-Institut für Wirtschaftsforschung GmbH

Herr Rudi Frey
Telefon: (03328) 30 30 11
zur eMail