Für die Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte ist ein sogenannter Begleitausschuss zuständig. Dieser setzt sich aus Vertreter(inne)n der Verwaltung (davon zwingend vorgeschrieben: Jugendamt, Träger der Grundsicherung, Gleichstellungsbeauftragte/r und – sofern vorhanden – Integrationsbeauftragte/r), relevanten lokalen Akteuren sowie direkten Vertreter(inne)n der Adressaten-/Zielgruppen und der Bewohnerschaft zusammen. Seine Sitzungen dienen über die Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte hinaus dem Informationsaustausch der Beiratsmitglieder untereinander sowie der Verabredung bilateraler Kooperationen und tragen so zur Nachhaltigkeit der entwickelten Lösungen bei.
Mitglieder des BGA 2011