Dieses Bild zeigt das Logo der Stadt: einen Raben, ein Blatt und eine Wasserwelle. Stadtansicht: Bahnhof Stadtansicht: Wasserturm Stadtansicht: Spreebrücke Stadtansicht: Freie Grundschule Dr. P. Rahn & Partner Stadtansicht: Bürgerhaus Stadtansicht: Bullenturm Stadtansicht: Tierpark Stadtansicht: Steg Stadtansicht: Altes Rathaus Stadtansicht: Goetheplatz Stadtansicht: Dom Stadtansicht: Grasnickbrunnen Stadtansicht: Taubenhaus Stadtansicht: Rauener Berge Stadtansicht: Wassertürme Stadtansicht: Muehlenstrasse Stadtansicht: Uferstrasse Stadtansicht: Am Goetheplatz Stadtansicht: Frankfurter Stadtansicht: Leuchtturm Stadtansicht: Kaiserhof Stadtansicht: Rathauscenter Stadtansicht: Doppelgaenger Stadtansicht: NCC-Gebäude am Bahnhof

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Widmung und Einziehung von öffentlichen Straßen

Gemäß Brandenburgischem Straßengesetz werden Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit dem Widmungsakt wird der öffentliche Charakter einer Straße dokumentiert. Außerdem wird benannt, für welche Verkehrsarten, z.B. LKW, PKW, Bus, Radfahrer, Fußgänger, sie zugelassen und wer für ihre Reparatur zuständig ist.
Mit Einziehungen bzw. Teileinziehungen kann die Zulassung von Verkehrsarten vollständig entzogen oder eingeschränkt werden.

Ansprechpartner
Frau Marion Nötzel
Zimmer: 232
Telefon: (03361) 557 237
zur eMail

Frau Viola Hajduk
Zimmer: 230
Telefon: (03361) 557 249
zur eMail