Gemäß Brandenburgischem Straßengesetz werden Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit dem Widmungsakt wird der öffentliche Charakter einer Straße dokumentiert. Außerdem wird benannt, für welche Verkehrsarten, z.B. LKW, PKW, Bus, Radfahrer, Fußgänger, sie zugelassen und wer für ihre Reparatur zuständig ist.
Mit Einziehungen bzw. Teileinziehungen kann die Zulassung von Verkehrsarten vollständig entzogen oder eingeschränkt werden.