Zufahrten und Zugänge sind durch den Eigentümer der Straße zu genehmigen. Dazu gehört nicht nur die Neuerrichtung bzw. Änderung einer Zufahrt, sondern auch die Befestigung im Bereich der Straße.
Benötigte Unterlagen: formloser Antrag, vermaßter Lageplan.
Die Kosten für die Bearbeitung werden gemäß
Verwaltungsgebührensatzung erhoben und betragen i.d.R. 15,90 €.