Nach Kommunalem Abgabengesetz werden Beiträge gemäß
Erschließungsbeitragssatzung sowie nach
Ausbaubeitragssatzung erhoben.
Neben der Berechnung und Erhebung der Beiträge umfasst der Aufgabenbereich auch die Bearbeitung der diesbezüglichen Widersprüche, Stundungsanträge und Ablöseverträge sowie die Bearbeitung von Erschließungsverträgen und Anliegerbescheinigungen.