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Fachgruppe Wohnungswesen

Fachgruppenleiterin: Frau Sabine Tschee
Am Markt 4, Zimmer 181
Telefon: (03361) 557 151
Telefax: (03361) 557 446
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Leistungen: Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
  1. Wohngeld
  2. Wohnberechtigungsbescheinigungen
  3. Belegungsgebundener Wohnraum
  4. Mietspiegel

Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Auch Bewohner von Heimen können einen Wohngeldantrag stellen.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger bestimmter Sozialleistungen (sog. Transferleistungen, wie z. B. ALG II, Sozialgeld oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung).
Bei alleinstehenden Auszubildenden, Studenten/Studentinnen und Wehrpflichtigen findet das Wohngeldgesetz in der Regel keine Anwendung, wenn diesen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfen zum Wohnen bzw. Lebensunterhalt (§§ 59, 101 Abs.3 oder § 104 SGB III, BaföG, § 7a USG) dem Grunde nach zustehen.
Sind die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen gegeben, hat jeder Antragsberechtigte einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Höhe des Wohngeldes hängt im Wesentlichen von 3 Faktoren ab:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Die Wohngeldstelle der Stadt Fürstenwalde/Spree ist örtlich zuständig für die Wohngeldangelegenheiten der Bürger der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Im Rahmen der Auskunfts- und Beratungspflicht werden Ihnen allgemeine Sach- und Rechtsauskünfte über die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Gewährung von Wohngeld gegeben.
Die amtlichen Antragsformulare erhalten Sie in der Fachgruppe Wohnungswesen und im Bürgerbüro der Stadt Fürstenwalde/Spree. 
Im Serviceportal des Landes Brandenburg stehen Ihnen die Formulare zur Wohngeldbeantragung zum Download bereit. Beantragen Sie erstmalig Wohngeld, verwenden Sie bitte den Erstantrag für Miet- bzw. Lastenzuschuss. Wird Ihnen für die von Ihnen genutzte Wohnung bereits Wohngeld gewährt, können Sie den verkürzten Weiterleistungsantrag verwenden.
Eine Speicherung der Daten auf dem Formular oder die Übersendung des Formulars per Mail sind nicht möglich.
Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind Nachweise beizufügen, welche für die Entscheidung über die Gewährung von Wohngeld von Bedeutung sind.
Entsprechend der konkreten Haushaltssituation können Sie diese der nachstehenden  Übersicht entnehmen.

Entscheidend für den Beginn der Gewährung des Wohngeldes ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wohngeld wird in der Regel vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Bei Ablehnungen von beantragten Transferleistungen ist der Antrag auf Wohngeld vor Ablauf des auf die Kenntnis der Ablehnung folgenden Kalendermonats zu stellen.
Eine formlose Antragstellung auf Wohngeld ist möglich.

Weitere Informationen sowie einen Wohngeldrechner finden Sie unter www.wohngeld.de  oder im Serviceportal des Landes Brandenburg.

Das Wohngeldverfahren (Antragstellung und Bearbeitung) ist gebührenfrei.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Zusammenstellung der Antragsunterlagen entstehen, werden nicht erstattet.

Ansprechpartner
Frau Anke Kühnert
Zimmer: 179
Telefon: (03361) 557 158
zur eMail

Frau Kerstin Kämpfe
Zimmer: 174
Telefon: (03361) 557 149
zur eMail

Frau Martina Redlich
Zimmer: 176
Telefon: (03361) 557 162
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Frau Sabine Tschee
Zimmer: 181
Telefon: (03361) 557 151
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Für die Bearbeitung der Wohngeldfälle wurde folgende Zuordnung der Familiennamen vorgenommen:

Anfangsbuchstaben B,K,O,U,V,W,Y: Frau Anke Kühnert 
Anfangsbuchstaben L,M,N,P,R,T,Z: Frau Kerstin Kämpfe 
Anfangsbuchstaben A,E,F,G,S: Frau Martina Redlich 
Anfangsbuchstaben C,D,I,H,J,Q: Frau Sabine Tschee

Sprechzeiten

Montag
nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag
nach Terminvereinbarung


weitere Leistungen (blättern):
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