Auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes und des Brandenburgischen Belegungsbindungsgesetzes obliegt es der zuständigen Stelle, der Stadt Fürstenwalde/Spree, für belegungsgebundene Wohnungen ein Benennungsrecht wahrzunehmen. Der Verfügungsberechtigte (Vermieter) darf eine belegungsgebundene Wohnung nur dann an einen von der zuständigen Stelle benannten Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen. Dazu hat die zuständige Stelle dem Verfügungsberechtigten mehrere Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen. Grundlage für die Benennung ist ein für diese Wohnung entsprechender WBS.
Es wird keine Gebühr erhoben.
Die Verfügungsberechtigten (Vermieter) belegungsgebundener Wohnungen sind verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Einsicht in ihre Unterlagen zu gewähren, sowie die Besichtigung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnräumen zu gestatten.