Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
Entgegennahme von Anzeigen und Hinweisen, sowie einleiten geeigneter Maßnahmen bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei (Aufzählung nicht abschließend)
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illegaler Abfallentsorgung auf öffentlichen Straßen und Anlagen,
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gefährlichen Funden (z. B. Munition, Chemiekalien),
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verletzten oder toten Tieren auf Straßen und Anlagen,
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aufsichtslos herumlaufenden Hunden,
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Lärmbelästigung im öffentlichen Raum,
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diversen Gefahrenstellen auf Straßen und Anlagen,
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Bissvorfällen mit Hunden,
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u.a.