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Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Lärmbelästigung durch Musik und Feiern aller Art

Für welche Vorhaben benötige ich eine ordnungsbehördliche Erlaubnis?

Lärm: 
„Musik wird störend oft empfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden.“ formulierte bereits Wilhelm Busch. Das Spielen von Musikinstrumenten, sowie das Betreiben von sogenannten Tonwiedergabegeräten, wie Radio, CD-Abspielgeräten und Tonband- bzw. Kassettengeräten wird problematisch, sobald die sogenannte „Zimmerlautstärke“ überschritten wird. Diese Tätigkeiten dürfen zur Tageszeit Unbeteiligte nur unerheblich belästigen. Das gilt auch im Freien. Besonders wer feiern will, sollte darauf achten. Zu einer Lärmbelästigung gehört nicht nur die Musik, sonder auch alle anderen Arten von Geräuschen, die von einer solchen Veranstaltung ausgehen. 
Achtung, in der Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe führen können. Zu besonderen Anlässen kann eine Erlaubnis zur Ausnahme von obigen Regeln beantragt werden. Im privaten, nichtöffentlichen Bereich können solche Anlässe runde Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u. ä. sein. 

Den Antrag dazu können Sie formlos stellen. Dabei sind folgende Angaben zu machen: 

  • zu Ort (Adresse),
  • Zeitpunkt und Dauer,
  • Anlass und Art der zu erwartenden Belästigung.
Sie können auch die folgenden Formulare verwenden:
 Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Betreiben von Tongeräten / zur Nachtruhestörung anlässlich einer Privatfeier / Betriebsfeier / Vereinsfeier
 Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur erheblichen Lärmbelästigung / zur Nachtruhestörung anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. In der Regel gilt:

werktags
ZeitraumBetrag pro Stunde / €
bis 20.00 Uhr05,00
20.00-22.00 Uhr10,00
22.00-24.00 Uhr15,00

sonn- und feiertags
 Zeiraum Betrag pro Stunde / €
 06.00-08.00 Uhr 20,00
 08.00-12.00 Uhr 15,00
 12.00-15.00 Uhr 20,00
 15.00-20.00 Uhr 15,00
 20.00-22.00 Uhr 25,00
 22.00-24.00 Uhr 30,00

In besonderen Fällen kann davon nach oben und  unten abgewichen werden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist gegebenenfalls bei der Abgabe von Speisen und/oder Getränken das Gaststättenrecht zu beachten.

Die Regelgebühren bei öffentlichen Veranstaltungen:
werktags
ZeitraumBetrag pro Stunde / €
06.00-20.00 Uhr15,00 für die ersten 4 Stunden, 20,00 für jede weitere Stunde
20.00-22.00 Uhr30,00
22.00-24.00 Uhr40,00

sonn- und feiertags
ZeitraumBetrag proStunde / €
06.00-08.00 Uhr35,00
08.00-12.00 Uhr25,00
12.00-15.00 Uhr35,00
15.00-20.00 Uhr25,00
20.00-22.00 Uhr40,00
22.00-24.00 Uhr45,00

Ansprechpartner
Herr Günter Tschee
Zimmer: 154
Telefon: (03361) 557 515
zur eMail


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