Für welche Vorhaben benötige ich eine ordnungsbehördliche Erlaubnis?
Lärm:
„Musik wird störend oft empfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden.“ formulierte bereits Wilhelm Busch. Das Spielen von Musikinstrumenten, sowie das Betreiben von sogenannten Tonwiedergabegeräten, wie Radio, CD-Abspielgeräten und Tonband- bzw. Kassettengeräten wird problematisch, sobald die sogenannte „Zimmerlautstärke“ überschritten wird. Diese Tätigkeiten dürfen zur Tageszeit Unbeteiligte nur unerheblich belästigen. Das gilt auch im Freien. Besonders wer feiern will, sollte darauf achten. Zu einer Lärmbelästigung gehört nicht nur die Musik, sonder auch alle anderen Arten von Geräuschen, die von einer solchen Veranstaltung ausgehen.
Achtung, in der Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe führen können. Zu besonderen Anlässen kann eine Erlaubnis zur Ausnahme von obigen Regeln beantragt werden. Im privaten, nichtöffentlichen Bereich können solche Anlässe runde Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u. ä. sein.
Den Antrag dazu können Sie formlos stellen. Dabei sind folgende Angaben zu machen: