Dieses Bild zeigt das Logo der Stadt: einen Raben, ein Blatt und eine Wasserwelle. Stadtansicht: Erster Schnee Stadtansicht: Bahnhof Stadtansicht: Wasserturm Stadtansicht: Spreebrücke Stadtansicht: Freie Grundschule Dr. P. Rahn & Partner Stadtansicht: Bürgerhaus Stadtansicht: Bullenturm Stadtansicht: Tierpark Stadtansicht: Steg Stadtansicht: Altes Rathaus Stadtansicht: Goetheplatz Stadtansicht: Dom Stadtansicht: Grasnickbrunnen Stadtansicht: Taubenhaus Stadtansicht: Rauener Berge Stadtansicht: Wassertürme Stadtansicht: Muehlenstrasse Stadtansicht: Uferstrasse Stadtansicht: Am Goetheplatz Stadtansicht: Frankfurter Stadtansicht: Leuchtturm Stadtansicht: Kaiserhof Stadtansicht: Rathauscenter Stadtansicht: Doppelgaenger Stadtansicht: NCC-Gebäude am Bahnhof

drucken   s/w

Veranstaltungen:

Klicken Sie in den Kalender!

Unser Tipp:

Das 20. Fürstenwalder Frühlingsfest!

Das Wetter heute/morgen:

Waldbrand Warnstufe - 2 -


erhöhte Waldbrandgefahr
Sie sind hier: [Rathaus] [Verwaltungsstruktur] [Bürgerdienste] [Öff. Ordnung, Gewerbe] [Erlaubnis für Lärmbelästigung]

Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Lärmbelästigung durch Musik und Feiern aller Art

Für welche Vorhaben benötige ich eine ordnungsbehördliche Erlaubnis?

Lärm: 
„Musik wird störend oft empfunden, derweil sie mit Geräusch verbunden.“ formulierte bereits Wilhelm Busch. Das Spielen von Musikinstrumenten, sowie das Betreiben von sogenannten Tonwiedergabegeräten, wie Radio, CD-Abspielgeräten und Tonband- bzw. Kassettengeräten wird problematisch, sobald die sogenannte „Zimmerlautstärke“ überschritten wird. Diese Tätigkeiten dürfen zur Tageszeit Unbeteiligte nur unerheblich belästigen. Das gilt auch im Freien. Besonders wer feiern will, sollte darauf achten. Zu einer Lärmbelästigung gehört nicht nur die Musik, sonder auch alle anderen Arten von Geräuschen, die von einer solchen Veranstaltung ausgehen. 
Achtung, in der Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung der Nachtruhe führen können. Zu besonderen Anlässen kann eine Erlaubnis zur Ausnahme von obigen Regeln beantragt werden. Im privaten, nichtöffentlichen Bereich können solche Anlässe runde Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u. ä. sein. 

Den Antrag dazu können Sie formlos stellen. Dabei sind folgende Angaben zu machen: 

  • zu Ort (Adresse),
  • Zeitpunkt und Dauer,
  • Anlass und Art der zu erwartenden Belästigung.
Sie können auch die folgenden Formulare verwenden:
 Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Betreiben von Tongeräten / zum Gebot der Nachtruhe anlässlich einer privaten Veranstaltung
 Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur erheblichen Lärmbelästigung / zum Gebot der Nachtruhe anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Ansprechpartnerin
Frau Anja Sadewasser
Zimmer: 153
Telefon: (03361) 557 515
zur eMail


weitere Leistungen (blättern):
weiter: Erlaubnis für ein Feuerwerk