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Erteilung von Genehmigungen zur Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten von Landesstraßen bzw. auf kommunalen öffentlichen Anlagen

Erteilung von Genehmigungen zur Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten von Landesstraßen bzw. auf kommunalen öffentlichen Anlagen.

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Zu solchen Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen zählen insbesondere   

  • die Lagerung von Materialien
  • das Aufstellen von Gerüsten , Baumaschinen oder Containern
  • der Betrieb von stationäre Info- oder Imbissstände
  •  jegliche Werbung mittels Banner oder Plakate
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:
 Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen / kommunaler öffentlicher Anlagen

Die jeweiligen Anträge sollten vierzehn Tage vor Begin der Maßnahme gestellt werden, da vor Erteilung der Erlaubnis mitunter mehrere Ämter beteiligt werden müssen.


 
Ansprechpartnerin
Frau Heidrun Wolle
Zimmer: 152
Telefon: (03361) 557 518
Telefax: (03361) 557 403
zur eMail


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