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Die allgemein als Silvester-Feuerwerkskörper bezeichneten pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II dürfen vom 2. Januar bis 30. Dezember ohne besondere Erlaubnis nicht abgebrannt werden.
Wer also eine private oder öffentliche Veranstaltung mit einem solchen Höhepunkt versehen will, kann bei der Fachgruppe Öffentliche Ordnung und Gewerbe eine Erlaubnis beantragen.
Den Antrag dazu finden Sie hier:
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
oder Sie stellen ihn formlos. Dabei sind folgende Angaben zu machen: