Dieses Bild zeigt das Logo der Stadt: einen Raben, ein Blatt und eine Wasserwelle. Stadtansicht: Bahnhof Stadtansicht: Wasserturm Stadtansicht: Spreebrücke Stadtansicht: Freie Grundschule Dr. P. Rahn & Partner Stadtansicht: Bürgerhaus Stadtansicht: Bullenturm Stadtansicht: Tierpark Stadtansicht: Steg Stadtansicht: Altes Rathaus Stadtansicht: Goetheplatz Stadtansicht: Dom Stadtansicht: Grasnickbrunnen Stadtansicht: Taubenhaus Stadtansicht: Rauener Berge Stadtansicht: Wassertürme Stadtansicht: Muehlenstrasse Stadtansicht: Uferstrasse Stadtansicht: Am Goetheplatz Stadtansicht: Frankfurter Stadtansicht: Leuchtturm Stadtansicht: Kaiserhof Stadtansicht: Rathauscenter Stadtansicht: Doppelgaenger Stadtansicht: NCC-Gebäude am Bahnhof

drucken   s/w

Veranstaltungen:

Klicken Sie in den Kalender!

Unser Tipp:

Besuchen Sie vom 25. bis 27. Mai das Fürstenwalder Frühlingsfest! Gastland: Spanien

Das Wetter heute/morgen:

Waldbrand Warnstufe - 2 -


erhöhte Waldbrandgefahr
Sie sind hier: [Rathaus] [Verwaltungsstruktur] [Bürgerdienste] [Öff. Ordnung, Gewerbe] [Erlaubnis für ein Feuerwerk]

Ordnungsbehördliche Erlaubnis für ein Feuerwerk

Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 2

Die allgemein als Silvester-Feuerwerkskörper bezeichneten pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II dürfen vom 2. Januar bis 30. Dezember ohne besondere Erlaubnis nicht abgebrannt werden.
Wer also eine private oder öffentliche Veranstaltung mit einem solchen Höhepunkt versehen will, kann bei der Fachgruppe Öffentliche Ordnung und Gewerbe eine Erlaubnis beantragen.

Den Antrag dazu finden Sie hier:
 Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

oder Sie stellen ihn formlos. Dabei sind folgende Angaben zu machen:

  1. Abbrennort (Adresse)
  2. Zeitpunkt und Dauer des Feuerwerks
  3. Anlass
Für die Gebührenberechnung ist eine Rahmengebühr von 31 bis 51 € vorgesehen.

Ansprechpartnerin
Frau Anja Sadewasser
Zimmer: 153
Telefon: (03361) 557 515
zur eMail


weitere Leistungen (blättern):
zurück: Erlaubnis für Lärmbelästigung
weiter: Lagerfeuer