Dieses Bild zeigt das Logo der Stadt: einen Raben, ein Blatt und eine Wasserwelle. Stadtansicht: Erster Schnee Stadtansicht: Bahnhof Stadtansicht: Wasserturm Stadtansicht: Spreebrücke Stadtansicht: Freie Grundschule Dr. P. Rahn & Partner Stadtansicht: Bürgerhaus Stadtansicht: Bullenturm Stadtansicht: Tierpark Stadtansicht: Steg Stadtansicht: Altes Rathaus Stadtansicht: Goetheplatz Stadtansicht: Dom Stadtansicht: Grasnickbrunnen Stadtansicht: Taubenhaus Stadtansicht: Rauener Berge Stadtansicht: Wassertürme Stadtansicht: Muehlenstrasse Stadtansicht: Uferstrasse Stadtansicht: Am Goetheplatz Stadtansicht: Frankfurter Stadtansicht: Leuchtturm Stadtansicht: Kaiserhof Stadtansicht: Rathauscenter Stadtansicht: Doppelgaenger Stadtansicht: NCC-Gebäude am Bahnhof

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Sonstige Angebote des Bürgerbüros

Sie erhalten Anträge für Kita-Plätze, Wohnberechtigungsscheine, Anträge auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, Anträge auf Wohngeld und Formulare für Gewerbean-, um- und -abmeldungen.

Sie können im Bürgerbüro auch Ihren Hund an- und abmelden.

Sie haben hier auch die Möglichkeit , Einsicht in Amtsblätter der Stadt Fürstenwalde/ Spree und in das aktuelle Ortsrecht zu nehmen.

Außerdem erhalten Sie Anträge für die GEZ-Anmeldung.

Hinweis zur GEZ-Gebührenbefreiung:
Durch eine Änderung des Rundfunkgebührenvertrages ist seit dem 01.04.2005 die Antragstellung für die GEZ- Gebührenbefreiung neu geregelt. 

Für Sie hat das folgende Auswirkungen:
Sie müssen Ihren Antrag auf Gebührenbefreiung direkt an die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ), 50656 Köln, senden.
Leider können wir Sie ab diesem Zeitpunkt hier im Bürgerbüro nicht mehr zu Fragen bei der Antragstellung beraten oder Ihren Antrag entgegennehmen.
Bei uns können Sie lediglich Ihre einzureichenden Unterlagen gebührenpflichtig beglaubigen lassen.
Für Fragen steht Ihnen jedoch die folgende Service-Rufnumer der GEZ zur Verfügung: (0180) 501 65 65 (0,12 € / Minute).
Mehr Informationen sowie den Antragsvordruck finden Sie auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de.

Rechtsgrundlage: Rundfunkgebührenstaatsvertrag