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Personalausweis- und Reisepassangelegenheiten
Sie benötigen Ausweispapiere!
Jeder Deutsche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist gesetzlich verpflichtet, sich durch einen Personalausweis oder durch einen Reisepass ausweisen zu können.
Achtung!
Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis.
Unter www.personalausweisportal.de erhalten Sie die Möglichkeit, sich umfassend online über den neuen Ausweis zu informieren.
Personalausweis, vorläufiger Personalausweis (maschinenlesbar)
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Alter Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis
- Geburts- oder Eheurkunde bei Erstbeantragung oder bei Verlust
- bei Verlust eine Identitätsbescheinigung (wenn der Ausweis nicht in Fürstenwalde/Spree ausgestellt ist)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild pro Ausweis
Ist die/der Antragsteller(in) jünger als 16 Jahre, so muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung mit vorsprechen.
BITTE BRINGEN SIE AUF JEDEN FALL IHRE SEHHILFE MIT.
Gebühren: (Stand 27.10.2010)
Antragstellende Person ab 24 Jahren:
28,80 €Antragstellende Person unter 24 Jahren:
22,80 €vorläufiger Personalausweis:
10,00 €Weitere Gebührenregelungen:
Erstmaliges Aktivieren der eID-Funktion bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres:
gebührenfreinachträgliches Aktivieren der eID-Funktion:
6,00 €Deaktivieren der eID-Funktion:
gebührenfreiÄndern des PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen):
6,00 €Ändern der Anschrift bei Umzügen:
gebührenfreiSperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:
gebührenfreiEntsperren der Online-Ausweisfunktion:
6,00 €Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates:
Festlegung durch jeweiligen AnbieterDerzeitig kann die Gebühr nur in bar entgegengenommen werden. Bringen Sie also ausreichend Bargeld zur Beantragung mit.
Gültigkeit des Personalausweises:6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr
Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises:längstens für 3 Monate
RechtsgrundlagenGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. Juni 2009
ePässe für Personen über 24 Jahre
Ab dem 01.11.2007 werden ePässe nur noch mit Fingerabdrücken und biometrischen Lichtbildern
ausgestellt. Nährere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
-
Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
-
gegebenenfalls Geburts- oder Eheurkunden
-
bei Verlust eine Identitätsbescheinigung
-
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Gültigkeit: 10 Jahre
Gebühren: 59,00 € für einen ePass
91,00 € für einen ePass Express (innerhalb von 72 Stunden)
81,00 € für einen ePass mit 48 Seiten
113,00 € für einen ePass Express mit 48 Seiten (innerhalb von 72 Stunden)
ePässe für Personen unter 24 Jahre
Ab dem 01.11.2007 werden ePässe nur noch mit Fingerabdrücken und biometrischen Lichtbildern
ausgestellt. Nährere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburt- oder Eheurkunden
- bei Verlust eine Identitätsbescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bei der Beantragung für Minderjährige müssen beide Sorgeberechtigten und der Minderjährige selbst vorsprechen.
Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühren: 37,50 € für einen ePass
69,50 € für einen ePass Express (innerhalb von 72 Stunden)
59,50 € für einen ePass mit 48 Seiten
91,50 € für einen ePass Express mit 48 Seiten (innerhalb von 72 Stunden)
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt.
Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden, so ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen.
Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass zu beantragen und auszustellen.
Die Vorlage von geeigneten Belegen (Reiseunterlagen, Flugtickets) ist erforderlich!
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburts- oder Eheurkunden
- bei Verlust eine Identitätsbescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bei der Beantragung für Minderjährige müssen beide Sorgeberechtigten und der Minderjährige selbst vorsprechen
Gültigkeit: maximal 1 Jahr
Gebühr: 26,00 €
Kinderreisepass
Der neue Kinderreisepass (mit Lichtbild) hat gemäß der neuen Passvorschriften ab dem 01.11.2007 den Status eines Passes. Dies gilt nicht für vor dem 01.11.2005 ausgestellte Kinderausweise.
Trotz des neuen Status des Kinderreisepasses vergewissern Sie sich vor der Beantragung, ob der Kinderreisepass von dem Staat, in den Sie einreisen möchten, akzeptiert wird.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- bei Verlust eine Identitätsbescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei der Beantragung für das Kind müssen beide Sorgeberechtigten und das Kind selbst vorsprechen.
Gültigkeit: 6 Jahre, längstens bis zum 12. Lebensjahr
Gebühren: 13,00 €
Verlust von Personaldokumenten
Mitzubringende Unterlagen:
- Geburts- oder Eheurkunde
- geeignete Lichtbildnachweise, z.B. ungültige Reisepässe, Führerschein
- Identitätsnachweise
Gebühren: 5,25 €
Identitätsbescheinigung
Haben Sie Ihr in Fürstenwalde ausgestelltes Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) verloren und wollen an Ihrem neuen Wohnort ein neues Personaldokument beantragen, können Sie die dafür benötigte Identitätsbescheinigung hier beantragen.
Fügen Sie Ihrem Antrag ein aktuelles Lichtbild und Ihre persönlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift) bei.
Hinweise zur Antragstellung für Personalausweis und Reisepass
Der Antrag kann ausschließlich persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Er muss dort eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich nicht vertreten lassen.
Da der Ausweis und der Reisepass bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 - 5 Wochen zu rechnen. Sie sollten den Antrag daher rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Antritt einer geplanten Reise stellen.
Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass benötigen, wird Ihnen dieser innerhalb von 2 Werktagen ausgestellt und ausgehändigt.
Wie erhalten Sie Ihre beantragten Dokumente?
Der Ausweis/Reisepass wird nicht per Post zugesandt, sondern muss im Bürgerbüro abgeholt werden. Hierzu können Sie auch einen Dritten bevollmächtigen. Vorbereitete Vollmachten können Sie sich bereits bei der Antragstellung durch die Mitarbeiterin aushändigen lassen.
Hier gelangen Sie zur Statusabfrage Ihres Personalausweises und / oder Reisepasses.
Weitere Informationen:
Länder- und Reiseinformationen
Fotomustertafel