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Aktuelle Informationen

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und ­ je nach Reiseziel ­ Personalausweise zur Verfügung. 

Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium des Innern.
Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.


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