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Fundsachen

Fundsachen werden nach unseren Erfahrungen vom Finder nicht sofort sondern zumeist ein bis zwei Tage nach dem Fund im Fundbüro abgegeben. Dann werden die Fundsachen in der Regel innerhalb 24 Stunden erfasst. Sie können dann unter der Rufnummer (03361) 557 550 für verlorene Sachen nachfragen. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate.
Sollten Sie etwas verloren haben und der Gegenstand wurde nicht im Fundbüro abgegeben, so können Sie sich eine Bescheinigung für Ihre Versicherung ausstellen lassen. Sie sollten aber erst ca. drei Wochen nach dem Verlust die Bescheinigung ausstellen lassen.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Anzeige von der Polizei
  • Unterlagen aus denen die genaue Beschreibung der verlorenen
    Sache hervorgeht
Gebühren:
Für die Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung wird eine Gebühr in Höhe von 5,50 Euro fällig.

Auch für die Herausgabe von Fundsachen an den Finder bzw. Eigentümer wird eine Gebühr wie folgt fällig:
Verwahrung von Fundsachen
  • im Wert von unter 25 Euro: gebührenfrei
  • im Wert von 25 Euro bis unter 150 Euro: 6,00 Euro
  • im Wert von 150 Euro bis unter 500 Euro: 11,00 Euro
  • im Wert ab 500 Euro: 16,00 Euro je angefangene 500 Euro

Anspruch auf Finderlohn und die entsprechende Höhe richten sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.


weitere Leistungen (blättern):
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