Sie haben beschlossen, Ihren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Ein wunderbarer Entschluss, den Sie auch nach außen hin sichtbar machen sollten. Lassen Sie Ihre Eheschließung in Fürstenwalde/Spree besiegeln. Das Standesamt Fürstenwalde/Spree bietet Ihnen nicht nur im Trauzimmer der Stadt die Möglichkeit zu heiraten, Sie können sich auch an den folgenden Orten das Ja-Wort geben:
Die beabsichtigte Eheschließung ist beim zuständigen Standesamt persönlich anzumelden. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnsitzes. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, so können sie ein Standesamt selbst wählen.
Ist einer der Verlobten verhindert, so hat er eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Dieser Vordruck ist beim Standesamt erhältlich oder steht hier zum Download bereit:
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.
Die Ehe selbst kann bei jedem beliebigen deutschen Standesamt geschlossen werden. Nach Prüfung der Ehefähigkeit werden die Unterlagen dem Standesamt, bei dem die Eheschließung stattfinden soll, zur Vornahme der Eheschließung übersandt.
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Das heißt, dass ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Standesamts an die Verlobten die Ehe innerhalb von sechs Monaten in jedem deutschen Standesamt geschlossen sein muss.
Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung haben Sie folgende Unterlagen vorzulegen:
Hinweis: Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original einzureichen.
Sie waren noch nicht verheiratet und sind beide deutsche Staatsangehörige:
Sie haben gemeinsame Kinder:
Sie oder Ihr Partner waren bereits ein oder mehrmals verheiratet dann müssen Sie zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen noch folgende Dokumente vorlegen:
Zu weiteren Vorehen müssen Sie, wenn keine Unterlagen vorgelegt werden, folgende Angaben machen können; Vollständige Namen, Tag und Ort der Eheschließung, wann und wo und wie wurde die Ehe aufgelöst (Gericht bzw. Standesamt).
Sollten Sie noch Fragen haben können Sie diese gern auch telefonisch oder per E-Mail an uns richten.
Sie beabsichtigen den Bund fürs Leben im Ausland zu schließen. Welche Voraussetzungen bzw. Unterlagen für die Eheschließung in dem von Ihnen gewählten Land vorzulegen sind, bestimmen die Vorschriften des jeweiligen Staates.
Informationen können Sie bei Botschaften und Konsulaten erhalten, die Sie oft auch über das Internet erreichen können: Auswärtiges Amt
Urkunden sollten Sie sich immer auf einem mehrsprachigen Vordruck ausstellen lassen. Zu empfehlen wäre zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis, auch wenn es der Staat, in dem Sie heiraten wollen, nicht zwingend vorschreibt.
Die Anerkennung deutscher öffentlicher Urkunden erfolgt im Ausland oft nur dann, wenn die Urkunde durch die zuständige innere Behörde (Ministerium des Innern des Landes Brandenburg) beglaubigt wurde.
Nach Ihrer Eheschließung im Ausland können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes in Deutschland die Beurkundung Ihrer Eheschließung im Eheregister beantragen (§ 34 Personenstandsgesetz). Damit können Sie Ihre Eheschließung und Ihre Namensführung jederzeit mittels einer deutschen Personenstandsurkunde nachweisen. Dieser Antrag ist nicht fristgebunden.
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LpartG) ist am 01. August 2001 in Kraft getreten.
Die benötigten Unterlagen zur Anmeldung der Begründung der Lebenspartnerschaft entsprechen den Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung.
Bitte beachten Sie, dass die zur Beantragung der Begründung der Lebenspartnerschaft vorzulegenden Dokumente, von Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen / bereits begründete Lebenspartnerschaften) abhängig sind.
Sollten Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell im Standesamt.