Dieses Bild zeigt das Logo der Stadt: einen Raben, ein Blatt und eine Wasserwelle. Stadtansicht: Erster Schnee Stadtansicht: Bahnhof Stadtansicht: Wasserturm Stadtansicht: Spreebrücke Stadtansicht: Freie Grundschule Dr. P. Rahn & Partner Stadtansicht: Bürgerhaus Stadtansicht: Bullenturm Stadtansicht: Tierpark Stadtansicht: Steg Stadtansicht: Altes Rathaus Stadtansicht: Goetheplatz Stadtansicht: Dom Stadtansicht: Grasnickbrunnen Stadtansicht: Taubenhaus Stadtansicht: Rauener Berge Stadtansicht: Wassertürme Stadtansicht: Muehlenstrasse Stadtansicht: Uferstrasse Stadtansicht: Am Goetheplatz Stadtansicht: Frankfurter Stadtansicht: Leuchtturm Stadtansicht: Kaiserhof Stadtansicht: Rathauscenter Stadtansicht: Doppelgaenger Stadtansicht: NCC-Gebäude am Bahnhof

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Fachgruppe Kasse

Fachgruppenleiterin: Frau Anette Rosynek
Am Markt 4, Zimmer 238
Telefon: (03361) 557 152
Telefax: (03361) 557 421
zur eMail

Kassengeschäfte

Zu den Kassengeschäften, die die Gemeindekasse lt. Gemeindekassenverordnung des Landes Brandenburg (GemKVO Bbg)zu erledigen hat, gehören:

  1. die Annahme der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben,
  2. die Verwaltung der Kassenmittel,
  3. die Verwahrung von Wertgegenständen und
  4. die Buchführung einschließlich der Sammlung von Belegen
Entsprechend der von der Kassenleiterin/dem Kassenleiter festgelegten Zuständigkeiten werden die Einnahmen und Ausgaben von den Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern bearbeitet. 

Der Gemeindekasse obliegen weiterhin die Mahnung bei rückständigen Beträgen sowie die Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung (zwangsweise Einziehung). Die Vollstreckungsbehörde ist im Innen- und Außendienst tätig. Zu den Aufgaben dieser Abteilung innerhalb der Stadtkasse gehört es, mit den Schuldnern Vereinbarungen über Ratenzahlungen zu treffen, Pfändungen von Forderungen anzuordnen , Eintragungen von Sicherungshypotheken zu veranlassen und Anmeldungen von Insolvenzverfahren vorzunehmen. 

Der Zahlungsverkehr erfolgt in der Stadtverwaltung Fürstenwalde in der Regel bargeldlos.

Die Bankverbindung lautet:

Sparkasse Oder-Spree
Kto. Nr. 2 308 100 160
BLZ 170 550 50

Für die Ausfertigung der Überweisungsträger des Bürgers an die Stadtkasse ist es dringend erforderlich, den codierten Zahlungsgrund auf den Belegen zu vermerken. Dieser Code ermöglicht eine schnelle und korrekte Zuordnung zu den entsprechenden Haushaltsstellen.