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Fachgruppe Kasse

Fachgruppenleiterin: Frau Anette Rosynek
Am Markt 4-6, Zimmer 238
Telefon: (03361) 557 152
Telefax: (03361) 557 421
zur eMail

Kassengeschäfte

Zu den Kassengeschäften, die die Gemeindekasse lt. Gemeindekassenverordnung des Landes Brandenburg (GemKVO Bbg)zu erledigen hat, gehören:

  1. die Annahme der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben,
  2. die Verwaltung der Kassenmittel,
  3. die Verwahrung von Wertgegenständen und
  4. die Buchführung einschließlich der Sammlung von Belegen
Entsprechend der von der Kassenleiterin/dem Kassenleiter festgelegten Zuständigkeiten werden die Einnahmen und Ausgaben von den Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern bearbeitet. 

Der Gemeindekasse obliegen weiterhin die Mahnung bei rückständigen Beträgen sowie die Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung (zwangsweise Einziehung). Die Vollstreckungsbehörde ist im Innen- und Außendienst tätig. Zu den Aufgaben dieser Abteilung innerhalb der Stadtkasse gehört es, mit den Schuldnern Vereinbarungen über Ratenzahlungen zu treffen, Pfändungen von Forderungen anzuordnen , Eintragungen von Sicherungshypotheken zu veranlassen und Anmeldungen von Insolvenzverfahren vorzunehmen. 

Der Zahlungsverkehr erfolgt in der Stadtverwaltung Fürstenwalde in der Regel bargeldlos.

Die Bankverbindungen lauten:

Sparkasse Oder-Spree
Kto. Nr. 2 308 100 160
BLZ 170 550 50

Deutsche Bank 24 AG
Kto. Nr. 2 540 920
BLZ 120 700 00

Dresdner Bank AG
Kto. Nr. 4 861 319 900
BLZ 170 800 00

HypoVereinsbank AG
Kto. Nr. 1 307 282
BLZ 100 208 90

Commerzbank AG
Kto. Nr. 6 555 700
BLZ 170 400 00

Volksbank Fürstenwalde e.G.
Kto. Nr. 135 003
BLZ 170 924 04

Für die Ausfertigung der Überweisungsträger des Bürgers an die Stadtkasse ist es dringend erforderlich, den codierten Zahlungsgrund auf den Belegen zu vermerken. Dieser Code ermöglicht eine schnelle und korrekte Zuordnung zu den entsprechenden Haushaltsstellen.