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Der Haushaltsplan wird jährlich für ein Kalenderjahr aufgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt ihn. Inhaltlich ist der Haushaltsplan in einen Verwaltungs- und in einen Vermögenshaushalt gegliedert. Die Aufstellungsbestimmungen sind in der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg geregelt.
Der Haushaltsplan kann von der Öffentlichkeit in der Kämmerei eingesehen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei begleiten den gesamten Prozess der Haushaltsdurchführung in der Stadt und erstellen am Ende des Haushaltsjahres die Jahresrechnung mit Erläuterungen zu den Ergebnissen.