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Die Stadtverordnetenversammlung ist für alle Angelegenheit der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sie kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung Fachausschüsse (13 Mitglieder) bilden und sachkundige Einwohner (5 je Ausschuss) als beratende Mitglieder berufen. Zur Vertretung der Interessen von Gruppen von Einwohnern der Stadt können Beiräte (max. 7 Mitglieder) gebildet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Der Hauptausschuss setzt sich zusammen aus 13 Stadtverordneten und dem stimmberechtigten Bürgermeister. Er ist zuständig für und entscheidet:
Der Stadtentwicklungsausschuss setzt sich aus 13 Stadtverordneten und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen. Er ist zuständig für:
Der Ausschuss setzt sich aus 13 Stadtverordneten und 5 sachkundigen Einwohnern zusammen und ist zuständig für:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 7 Mitglieder und ist zuständig für:
Die öffentlichen Beratungsdrucksachen, Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse können im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden.
Weitere Informationen zu den Ausschüssen und Mandatsträgern finden sie unter Gremien in unserem
Bürgerinfoportal der Stadtverordnetenversammlung.