Zuzüge, Umzüge
Sie haben sich entschieden in Fürstenwalde/Spree eine Wohnung zu beziehen.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Es genügt, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Anmeldung vornimmt. Eine Vertretung ist nur bei Vorlage einer ordentlichen Vollmacht zulässig.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass
- Vollmacht (nur im Vertretungsfall)
Die neue Anschrift wird im Personalausweis eingetragen. Im Reisepass muss der neue Wohnort eingetragen werden.
Über die Anmeldung wird eine gebührenfreie Meldebestätigung ausgestellt.
Die Abmeldung an Ihrem bisherigen Wohnsitz wird ebenfalls gebührenfrei von uns übernommen.
Bitte denken Sie daran: auch Ihr Auto zieht um.
Straßenverkehrsamt Leider wollen Sie wegziehen! Seit 01. Juni 2004 sind Sie bei einem Wohnortwechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht mehr verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort meldepflichtig sind. Nur wer aus seiner Wohnung auszieht und
keine Wohnung im Inland bezieht oder ins Ausland zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Sofern Sie aus einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) in
Fürstenwalde/Spree ausziehen,
ohne eine neue Wohnung zu beziehen sind ebenfalls Sie abmeldepflichtig.
Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig für Ihren neuen Wohnort anzumelden.
Wir wünschen Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Wohnort!