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Verfügungs- und Aktionsfonds Fürstenwalde Nord

Bild_Ideen

Sie haben eine Idee für Veranstaltungen/Aktionen/Projekte, die das Zusammenleben im Stadtteil verbessern und/oder den Stadtteil verschönern, aber zur Umsetzung fehlt Ihnen Geld? Über den Verfügungs- und Aktionsfonds der Stadt können Ihre Ideen aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert werden.

 

Sprechen Sie das Quartiersmanagement an und wir suchen nach einer Möglichkeit, Ihre Ideen umzusetzen:

Anja Stahl / Katrin Kaiser
 

Mittwoch 10-12 Uhr im Zilki 13

und nach Vereinbarung

 

Telefon Zilki 13: 03361 37 55 15 / mobil Frau Stahl: 0176 – 45 96 21 80

 

 

Aktuelles

NEU: Wer dabei ist, hat das sagen! ;-) --> Der Quartiersrat tagt absofort prinzipiell öffentlich! Das heißt: Jeder Bewohner aus Nord kann an den Sitzungen teilnehmen. Es gelten weiterhin drei Stimmen von Anwohnenden aus der Gebietskulisse als stimmberechtigt. Wenn mehrere Anwohnende da sind, dann können sie aus allen Anwesenden drei Vertreter für den Abend benennen.

Quartiersrat! Das Beschlussgremium hat nun einen Namen.

Das Beschlussgremium heisst nun Quartiersrat und soll für die Belange der Bewohner und Bewohnerinnen in Fürstenwalde Nord einstehen. Daher ist die Zusammensetzung aus unterschiedlichen Verantwortungsbereichen gewählt worden. So sollen gestellte Anträge von Nutzen der Anwohnenden in Fürstenwalde Nord sein. Ob das, was beantragt wurde, aus dem Verfügungsfonds gefördert werden kann, nach den rechtlichen, formalen Voraussetzungen, prüfen Stadt, Durchführungsbeauftragter und QM vorher und sprechen sich mit den Antragsstellern ab. Der Quartiersrat ist frei in der Entscheidung, ob sie das, was beantragt wurde, und rechtlich/formell möglich ist, auch für sinnvoll halten.

 

Das Beschlussgremium setzt sich wie folgt zusammen:

  •  3 Anwohnerinnen (wohnhaft innerhalb der genehmigten Gebietskulisse „Soziale Stadt Fürstenwalde Nord“)

  • 2 Vertreter des Stadtteilnetzwerkes Nord

  • 1 Vertreter der Stadtverordnetenversammlung

  • 1 Vertreter des Integrationsmanagement

  • 1 Vertreter der Fachgruppe Stadtplanung

  • 1 Vertreter des Quartiersmanagement

 

Folgende Ideen werden bereits ermöglicht:

 

  1. CTA-Kulturverein e.V.; Bildschirmpräsentation für die Keramikwerkstatt:
    Für die Einführung in Projektarbeit/Gruppenarbeit in der Keramikwerkstatt sollen mit dem tragbaren Monitor in Verbindung mit einem Tablet kurze Informationsfilme gezeigt werden, die einen ersten visuellen Einstieg in das Thema unterstützen. Darüber werden Sprachbarrieren überwunden und der Zugang zum Töpfern für jeden ermöglicht.

  2. CTA-Kulturverein e.V.; Fit für die digitale Zukunft und Freizeitideen:

    Mit einer Neuausstattung von 3 Computerarbeitsplätzen wird die digitale Teilhabe an der Bildung von Kindern im Alter von 7 – 15 Jahren aus Nord gesichert. Zusätzliche Freizeitideen werden mit neuen Ideen ebenfalls umgesetzt.

  3. Al-Tariq e.V.; el Rabeh
    Eine gruppe von arabischen Kindern soll die Schule (1. Klasse) erleichtert werden, welche zuvor keine Kita oder Vorschule besucht haben.

 

Verfügungsfonds Fürstenwalde Nord: Wir suchen Ideen und engagierte Bürger

Wie soll Fürstenwald Nord aussehen?

Was fehlt im Stadtteil?

Was würde helfen, damit sich Anwohnerinnen und Anwohner wohl fühlen?

Eine Bank?

Ein Gemeinschaftsgarten, ein gemeinsames Fest?

 

Der Verfügungsfonds kann Ihre Ideen finanzieren. Wir beraten Sie gerne und helfen mit den Antragsunterlagen!

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Interesse haben!

 

 

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Wer kann einen Antrag auf Geld aus dem Verfügungs- oder Aktionsfonds stellen?

Jeder kann einen Antrag stellen, wichtig ist, dass der Antragssteller auch zur Durchführung der Maßnahme berechtigt ist, für die das Geld beantragt wird.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Verfügungs- und dem Aktionsfonds?

Der Aktionsfonds kann Vorhaben von bis zu 250 Euro fördern, ohne dass Geld von Dritten benötigt wird. Aus dem Verfügungsfonds können Vorhaben gefördert werden, die teurer sind, es gibt keine Obergrenze. Allerdings muss die Hälfte des Geldes für den Verfügungsfonds von Dritten gespendet werden (Firmen, Einrichtungen, Einzelspendern etc.), es kann also insgesamt höchstens doppelt so viel Geld ausgegeben werden, wie über Spenden eingenommen wurde.

 

Was kann gefördert werden?

Möglich sind verschiedene Arten von Veranstaltungen/Treffen, Öffentlichkeits- und Informationsmaterialien, oder Gestaltungsaktionen, die das Zusammenleben im Stadtteil verbessern bzw. diesen verschönern. Die genauen Bedingungen finden Sie in den Handlungsleitlinien: Handlungsleitlinie Verfügungsfonds - Handlungsleitlinie Aktionsfonds. Wenn Sie eine Idee haben, sprechen Sie einfach das Quartiersmanagement an, und wir überlegen gemeinsam, ob und wie ihre Idee gefördert werden kann.

 

Gibt es einen Anspruch auf eine Förderung?

Nein. Die Entscheidung über jeden Antrag obliegt dem jeweiligen Bewilligungsgremium, es gibt keinen Anspruch auf Förderung.

 

 

Unterlagen

Handlungsleitlinien

 

Die Regelungen zum Verfügungs- und Aktionsfonds finden Sie hier:

Handlungsleitlinie Verfügungsfonds

Handlungsleitlinie Aktionsfonds

 

Antragsformulare

 

Die Antragsformulare zum Verfügungs- und Aktionsfonds finden Sie hier:

Antrag Verfügungsfonds

Antrag Aktionsfonds