Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

 

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werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl zum 9. Europäischen Parlament fand im Zeitraum 23. bis 26. Mai 2019 statt.

 

Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger in den 28 Mitgliedstaaten (nach dem Brexit nur noch 27) der Europäischen Union. Die Zahl der im Jahr 2019 zu wählenden Europaabgeordneten hat  sich auf 705 belaufen. Für das Europäische Parlament wählte Deutschland insgesamt 96 Abgeordnete.

Die Wahl erfolgte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge konnten in Deutschland für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden. Jeder Wähler hatte eine Stimme.

 

Informationen des Bundeswahlleiters für Wahlbewerber/-innen

 

Informationen des Bundeswahlleiters für Wähler

 

Informationen zum Europäischen Parlament

 

 

Wahlergebnisse

25.05.2014

 

 

 

Europawahlgesetz             (EuWG)

Europawahlordnung            (EuWO)

Weitere Gesetze

Allgemeinverfügung

Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg