Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB
Fürstenwalde/Spree, den 12.04.2021
Das Baulandkataster gemäß § 200 Abs. 3 BauGB erfasst Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können, d.h. diese Flächen liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder befinden sich in einem Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB.
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