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Bebauungsplan Nr. 101

Fürstenwalde/Spree, den 28.12.2016

Beteiligung der Öffentlichkeit  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, jeweils i.V.m. § 4a BauGB durch Auslegung des Planentwurfs mit Begründung, Verträglichkeitsgutachten und Schallprognose.

 

Bild zur Meldung: Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 101