Vorgehen gegen illegale Müllentsorgung
Seinen Sperrmüll unangemeldet an den Straßenrand zu stellen, kann an sich schon ziemlich teuer werden. Richtig weh tut es, wenn das Ganze vorsätzlich geschieht. Das sollte jedem bewusst sein, der so versucht, seinen Unrat zu entsorgen.
Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass die Stadt in der Frage illegaler Entsorgungen ihre Möglichkeiten immer besser nutzen kann. Dank aufmerksamer KollegInnen und wachsamer Augen hat das Ordnungsamt jüngst einen besonders dreisten Bürger zur Verantwortung gezogen. Er wurde dabei beobachtet, wie er den Sperrmüll aus seinem Auto am Straßenrand in der Ernst-Thälmann-Straße ablegte. Aufgrund der Zeugenaussagen konnte der Verantwortliche umgehend ermittelt werden. Er wurde am darauffolgenden Tag von den KollegInnen des Ordnungsamts zu Hause – am anderen Ende der Stadt – aufgesucht, mit den Zeugenaussagen konfrontiert und zur umgehenden Beseitigung des Unrats aufgefordert. Da er die Tat eingeräumt, den Sperrmüll unverzüglich entfernt und den Nachweis zur Entsorgung über die Deponie vorgelegt hat, erwartet ihn nun nur das entsprechende Bußgeld. Das liegt für vorsätzlich illegale Sperrmüllentsorgung im öffentlich Raum – je nach Schwere – zwischen 200 und 250 Euro. Die Kosten für eine Ersatzvornahme, das heißt in diesem Fall das Beseitigen des Sperrmülls durch eine Fachfirma, sind ihm so erspart geblieben. Aber auch dieses Mittel kann zum Einsatz gebracht werden, wenn die ermittelten Täter nicht kooperieren. In diesen Fällen können schnell über 1.000 Euro für die Beseitigung in Rechnung gestellt werden.
Alles Kosten und Mühen, die nicht notwendig sind. Sperrmüll wird durch die KWU bis zu zwei Mal im Jahr kostenfrei abgeholt. Alle Informationen hierzu finden Sie hier. Und hier geht es zum neuen Online Formular, mit dem der Abholservice gebucht werden kann. Nutzen Sie den kostenfreien und bequemen Service – im Sinne Ihrer Stadt und Ihres Portemonnaies.
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