Antrag auf Kita Notbetreuung

Fürstenwalde/Spree, den 16.03.2020

Elterninformation der Stadt Fürstenwalde/Spree: Schließung der städtischen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 und Hinweise zur Notbetreuung für Kita- und Grundschulkinder

Zur Verlangsamung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Brandenburgische Landesregierung den Schulunterricht für den Zeitraum vom 18. März 2020 bis 19. April 2020 ausgesetzt. Zugleich hat das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg mit Erlass vom 15. März 2020 den Betrieb von Kindertageseinrichtungen im Sinne von § 33 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (Krippe, Kindergarten, Hort) untersagt. Die Untersagung gilt für alle öffentlichen und freien Träger.

Die Betreuung der Kinder soll vorrangig zu Hause erfolgen. Lediglich für Kinder von Erziehungsberechtigten aus kritischen Infrastrukturbereichen kann eine Notbetreuung angeboten werden, wenn der zuständige Landrat dies als Ausnahme gestattet. Wir erwarten die Allgemeinverfügung des Landrates Oder-Spree zur Gestattung der Notbetreuung in Kürze. Soweit bekannt sollen Einzelheiten für diese Notbetreuung leider nicht festgelegt werden.

Allerdings bestimmt der Erlass des Gesundheitsministeriums, als Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle der alleinigen Ausübung des Sorgerechts der Inhaber des Sorgerechts in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können.

Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

  1. im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter,
  2. Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  3. Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr[1] sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  4. Rechtspflege,
  5. Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  6. Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr,
  7. IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  8. Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und
  9. Versorgungswirtschaft, sowie
  10. in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

Die Stadt Fürstenwalde wird diese Notbetreuung bis auf weiteres in allen von der Stadt betriebenen Kindertagesstätten für die dort betreuten Kinder anbieten. Gleiches gilt für Grundschulkinder, die bislang keinen Hort besuchen. Eltern, welche die Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllen, können diese bei der Stadt Fürstenwalde kurzfristig beantragen (Antragsformular).

 

[1]     Nach Auskunft des Landkreis Oder-Spree erfüllen ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr diese Voraussetzung nicht ohne weiteres. Entscheidend wird es daher auf die Zuordnung der Haupttätigkeit des Elternteils ankommen.

 

 

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