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Denkmalschutz konkret: Welche Fürstenwalder Gebäude sind auch für die Zukunft erhaltenswert?

Fürstenwalde/Spree, den 05.07.2016

Stadt Fürstenwalde ruft Fürstenwalder Bürgerinnen und Bürger auf, Vorschläge für erhaltungs- und schutzwürdige Gebäude einzureichen.

 

Den Auftrag dazu hat die Stadt durch einen Beschluss der Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juni 2016 erhalten und gibt diesen Aufruf nun weiter. Welches Gebäude, welches Gebäudeensemble ist Ihrer Meinung nach erhaltens- und schützenswert ist? Was spricht dafür? Und welche Denkmale haben wir eigentlich schon?

 

Nützlich ist es, einen Blick in das Denkmalgesetz des Landes Brandenburg zu werfen. Darin heißt es: „Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.“ (§ 2 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)

 

Schon diese Definition im Sinne des Gesetzes macht deutlich, dass ein Gebäude nicht im ästhetischen Sinne „schön“ sein muss, um erhaltenswert zu sein. Die baugeschichtliche Besonderheit (erstes Gebäude seiner Art, besondere Baukonstruktion u. ä.) kann zu einer Aufnahme in die Denkmalliste führen, ohne dass dies beim ersten Anblick des Bauwerks deutlich wird. Die Frage „Ist ein Gebäudetyp wie der DDR-Wohnungsbau P2 (siehe Bild) ein in seiner Art schützenswertes Gebäude?“ erhält in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung.

 

Die Webseiten des Landesamtes für Denkmalpflege (www.bldam-brandenburg.de/denkmalinformation) geben einen Überblick auch über die Denkmale der Stadt Fürstenwalde. Dabei kann man feststellen, dass die Mehrzahl der Denkmäler Bodendenkmäler sind, die im öffentlichen Bewusstsein kaum eine Rolle spielen. Eine erste Orientierung zu den Gebäuden, die man gemeinhin mit „Denkmal“ meint, bietet die Denkmalliste bei Wikipedia (teilweise mit Foto), die allerdings nicht vollständig ist. Diese Informationen sind mittlerweile auch über die Homepage der Stadt unter dem Stichwort Denkmalschutz abzurufen und können als erste Orientierung dienen.

 

Selbstverständlich ist eine solche Liste nie erschöpfend. Gebäude können z. B. durch geplanten Abriss oder Umbauten in den Fokus geraten und neu in die Liste aufgenommen werden. Vorschläge hierfür kann jeder einbringen.

 

Die Stadt Fürstenwalde möchte die öffentliche Wahrnehmung zum Denkmalschutz schärfen und lädt nach der Sommerpause zu einem ersten Fachvortrag ein. Der Fürstenwalder Diplom-Historikers Florian Wilke spricht zu aktuellen Baudenkmälern, insbesondere zu denen, die sich im Eigentum der Stadt befinden und erläutert exemplarisch ihren Denkmalwert. Die Einladung erfolgt rechtzeitig.

 

Darüber hinaus ruft die Stadt alle Fürstenwalderinnen und Fürstenwalder auf, bis zum 10. September 2016 Vorschläge für erhaltenswerte Gebäude und technische Denkmale einzureichen!

Dafür gibt es auf der Homepage der Stadt einen pdf-Vordruck, der die gute Idee strukturiert und den Verantwortlichen die Bearbeitung erleichtert. Diese Vorschläge können per Mail oder auch als ausgefüllter Ausdruck im Bürgerbüro abgegeben werden.

 

Die Mail richten Sie bitte an:

 

Telefonische Rückfragen beantwortet:

Amt 21 -  Stadtplanung

n.n.

 

Tel. 03361 557-224

 

 

Bild zur Meldung: Foto: André Mienert

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Denkmalschutz (05.07.2016)