Stadt Fürstenwalde führt eine Hundebestandsaufnahme durch Hundehalter sollten sich schnell melden
Wie alle Städte und Gemeinden im Land Brandenburg erhebt auch die Stadt Fürstenwalde eine jährliche Hundesteuer. Leider musste mit Blick auf die zurückliegende Zeit nach der letzten Hundezählung 2010 festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung zur steuerlichen Anmeldung des Hundes nachkommen.
Die Hundebestandsaufnahme dient somit der Steuergerechtigkeit und ist insbesondere im Interesse der vielen Hundehalter, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben. Ferner lassen sich die Hundesteuersätze der Stadt Fürstenwalde/Spree nur dann vertreten, wenn möglichst alle Hundehalter ihrer Steuerpflicht nachkommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden in den kommenden Monaten die Haushalte im Stadtgebiet aufsuchen und nachfragen, ob im Haushalt Hunde gehalten werden. Zur Durchführung dieser Maßnahme werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich Mitarbeiter/in der Stadt Fürstenwalde/Spree ist, lässt sich im Zweifelsfall die Dienstausweise zeigen. Die Mitarbeiter weisen sich auf Nachfrage gern aus.
Falls die Beschäftigten der Stadt im Rahmen der Bestandsaufnahme feststellen, dass Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, müssen die betroffenen Hundehalter gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Das Unterlassen der Steueranmeldung stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit Bußgeld geahndet werden kann.
Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. So können Sie sich die Unannehmlichkeiten ersparen.
Anmeldungen nimmt die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Fürstenwalde, Am Markt 4, Zimmer 239, Telefon 03361/557121, entgegen.
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