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Der neue elektronische Personalausweis ist da

Was ist neu?

Der neue Ausweis erhält ein neues Format (Scheckkartenformat). Er bietet die Möglichkeit zum elektronischen Identitätsnachweis für Transaktionen im Internet oder zur Speicherung der elektronischen Signatur. Viele dieser neuen Möglichkeiten sind jedoch freiwillig, d.h. dass sich jeder die einzelnen Funktionen für seinen Ausweis individuell zusammenstellen kann.

Im Detail bedeutet das:

  • kontaktloser Chip im Karteninneren
  • elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten (eID = electronic Identity) mit 6-stelliger PIN
  • mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdruck (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer


Wie kann man den neuen Personalausweises beantragen?

Für die Beantragung ist wie bisher auch die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur die Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist. Neu dabei ist, dass nun auch wie beim Reisepass ein biometrisches Lichtbild vorzulegen ist. Hinzu kommt, dass ab dem 01.11.2010 jeder Antragsteller über die möglichen Funktionen des nPA beraten und befragt werden muss, welche Funktionen er nutzen will. Diese Gespräche müssen schriftlich protokolliert werden.

Dadurch wird der Antragsvorgang, aber auch die Aushändigung ab dem 1.11.2010 deutlich länger dauern (ca. 20 bis 30 Minuten für einen Ausweis) als bisher. Deshalb ist auch mit längeren Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen.

Ferner erhält nun der Bürger automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei nach Hause, der ähnlich wie bei einer EC-Karte eine PIN und PUK sowie ein Sperrkennwort enthält. Diesen Brief sollte man solange aufbewahren, wie auch der Personalausweis gültig ist, also in der Regel 10 Jahre.

Eine Umtauschpflicht vor Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Personalausweises besteht nicht. Diese behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.


Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • oder Geburtsurkunde oder Eheurkunde (bei Erstbeantragung oder bei Verlust)

Ist die/der Antragsteller(in) minderjährig, so muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung vorsprechen. Außerdem ist es ratsam, falls nötig, eine Brille mitzubringen.


Gebühren: (Stand 27.10.2010)

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 €
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Erstmaliges Aktivieren der eID-Funktion bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • nachträgliches Aktivieren der eID-Funktion: 6,00 €
  • Deaktivieren der eID-Funktion: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): 6,00 €
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 €
  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Derzeitig kann die Gebühr nur in bar entgegengenommen werden. Bringen Sie deshalb ausreichend Bargeld zur Beantragung mit.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis gibt es unter http://www.personalausweisportal.de

Pressemitteilung vom 05.11.2010, abgelaufen am 31.12.2010, Autor: Anne-Gret Trilling