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Durch Ablauf der Wahlperiode im Januar 2009 sucht die Stadt Fürstenwalde interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann.
Dabei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Die Schiedsstellen der Stadt Fürstenwalde sind in die Wohnbereiche Süd, Mitte und Nord aufgeteilt und jeweils mit einer Schiedsperson zu besetzen. Die Vertretung erfolgt gegenseitig.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten.
Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen von Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, bei Bedrohung und Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten.
Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind: