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In der Stadt Fürstenwalde sind derzeit ca. 1.890 Hunde steuerlich erfasst. An ca. 500 Haushalte musste im Jahr 2008 eine Mahnung geschickt werden, um säumige Hundehalter zur Zahlung der fälligen Steuer aufzufordern. Sie beträgt laut Satzung für einen Hund 48 € im Jahr.
Dabei ist die Hundesteuer eine kommunale Aufwandsteuer und dient neben dem fiskalischen Zweck als ordnungspolitisches Instrument. Immerhin kostet ein Kampfhund demgegenüber 400 € pro Jahr. Damit soll erreicht werden, dass die Haltung dieser Hunde erschwert wird.
Laut Bescheid, der bei der Anmeldung eines Hundes im Steueramt erstellt wird, wird die Summe von 48 € im Jahr in zwei Raten von je 24 € fällig, und zwar am 1. April und am 1. Oktober. Dies wird in jedem Jahr durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt festgesetzt. „Damit gilt die Pflicht zur Entrichtung der Hundesteuer für jeden Hundehalter und das ohne weitere persönliche schriftliche Aufforderung vonseiten der Stadt“, betont Torsten Kirschner, Leiter der Fachgruppe Steuern.
Er empfiehlt deshalb Hundehaltern, ihren letzen aktuellen Bescheid herauszusuchen und nach der Fälligkeit zu schauen. „Wir sind jetzt dabei, die zweite Rate, die im Oktober fällig war, beizutreiben“, so Kirschner. Man könne die Steuern überweisen oder auch vor Ort einzahlen.
Um dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit zu entsprechen, würde auch über eine Hundebestandsaufnahme in der Stadt nachgedacht. „Immerhin sind gut 300 Hunde weniger angemeldet als noch vor einigen Jahren“, so Kirschner.