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Seit dem 1. November 2005 werden in der Bundesrepublik bereits ePässe mit dem Foto als biometrisches Merkmal ausgehändigt. Ab dem 1. November 2007 werden im gesamten Bundesgebiet die elektronischen Pässe (ePass) mit dem zweiten biometrischen Merkmal, den Fingerabdrücken, ausgegeben.
Damit erfüllt die Bundesrepublik Deutschland die Anforderungen der passrechtliche EG-Verordnung aus dem Jahre 2004, die die Einführung biometriegestützter Pässe für alle EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt. Ferner werden ab dem 1. November 2007 verschiedene andere passrechtliche Vorschriften wirksam.
Weiterführende Informationen zu den neuen passrechtlichen Vorschriften und den Fingerabdrücken finden Sie ab dem 1. November 2007 auf der Internetseite der Stadt Fürstenwalde unter dem Punkt Personalausweis- und Reisepassangelegenheiten. Natürlich können Sie Ihre Fragen auch persönlich an die Sachbearbeiterinnen des Bürgerbüros richten.