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Das neue Förderprogramm „Wohneigentum in Innenstädten“ des Landes Brandenburg soll auch Bauwillige in Fürstenwalde bei der Bildung von Wohneigentum im Stadtzentrum unterstützen.
Dazu wurde von den Fürstenwalder Abgeordneten bereits ein Vorranggebiet Wohnen Innenstadt festgesetzt. Damit ist Fürstenwalde Vorreiter in Brandenburg. Das Vorranggebiet Wohnen Innenstadt umfasst weite Teile des Stadtgebiets Fürstenwalde Mitte und geht über das bisherige Sanierungsgebiet Mitte deutlich hinaus.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Objekt im Vorranggebiet befindet. Dann können eine Grundförderung und diverse Zusatzförderungen, die sich z.B. nach der Zahl der Kinder richten, vereinbart werden. Wer z.B. Eigentum zur Selbstnutzung erwirbt und saniert oder den eigenen Bestand um- bzw. ausbaut, kann in den Genuss des Förderprogramms kommen. Ebenso sind die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen Wohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige oder der Umbau zur barrierefreien Nutzung der Wohnung förderfähig. Auch der Neubau innerhalb des Vorranggebiets ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
„Es lohnt sich also für Hauseigentümer und solche, die beabsichtigen, in Mitte ein altes Gebäude zu erwerben, sich bei uns nach den Förderbedingungen zu erkundigen“, ermutigt Beigeordnete Anne Fellner die Interessierten. Sie sollten einen Beratungstermin im Bereich Stadtplanung mit der zuständigen Sachbearbeiterin vereinbaren.