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Aus gegebenem Anlass weist die Feuerwehr Fürstenwalde darauf hin, dass das Entfachen von Osterfeuern auf Grund der höchsten Waldbrandgefahr verboten ist.
Grundlage hierfür ist die Stadtordnung der Stadt Fürstenwalde vom 23.04.2004, Seite 4, § 14.
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