Schöffenwahl
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Als ehrenamtliche Richter an den Amts- und Landgerichten wirken Schöffen an der Urteilsfindung in Strafstrafsachen mit. Alle 5 Jahre sind die Gemeinden verpflichtet, geeignete Bürgerinnen und Bürger als Kanditdaten für die Schöffenwahl zu benennen.
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 18 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Fürstenwalde/Spree und am Landgericht Frankfurt (Oder) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Land-Kreises Oder Spree schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
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